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AGB

 

1. Allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen mit und von STREET-KITCHEN Catering & Events Auftragnehmer) an/und ihre(n) Kunden (Auftraggeber). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird – wenn nicht anders vereinbart – hiermit widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn STREET-KITCHEN Catering & Events der Einbeziehung der Auftraggeber-AGBs ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit der Auftragnehmer nicht Verbraucher ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot, Auftragserteilung und Mindestauftragswert

Mündliche und/oder fernmündliche Angebote des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Sofern die Angebote keine bestimmte Annahmefrist enthalten, gilt die Unverbindlichkeit der Angebote. Dies gilt insbesondere für alle per E-Mail, Fax oder Post versendete Angebote.

Beschaffenheitsvereinbarungen gelten nur, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Unter den Beschaffenheitsvereinbarungen gehören Produktbeschreibungen, Abbildungen und Muster, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht dazu. Aufgrund des Einsatzes von Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen, sind geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Produktbeschreibungen, Abbildungen und Mustern zulässig.

Mit Erscheinen einer Neuausgabe verlieren Speisekarten, Kataloge, Preislisten und Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Bei nicht verschuldeten Lieferengpässen ist STREET-KITCHEN Catering & Events berechtigt, Produkte und Zutaten durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen.

Der Mindestauftragswert beträgt an Werktagen 1.000,-€ zzgl. MwSt. und an Wochenenden und Feiertagen 1.500,-€ zzgl. MwSt.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. und exkl. öffentlich-rechtlicher Abgaben.

Die Zahlung erfolgt, soweit nicht aufgrund sonstiger Vereinbarungen abweichendes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt durch Barzahlung oder Überweisung. Zahlungsverpflichtungen sind erst mit Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers oder bei Barzahlung mit persönlicher Quittierung erfüllt.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Auftragnehmer unbestritten sind oder bezüglich derer der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ebenfalls nur in diesen genannten Fällen.

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsbefugnis des Auftragnehmers unterliegen keinen Beschränkungen. Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

Der Auftraggeber hat eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu leisten, die beim Auftragnehmer binnen 5 Tagen ab schriftlicher Auftragserteilung ingehen muss. Die weiteren 50 %, zzgl. der Verfügung von Sonder- und Mehrleistungen, werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.

4. Lieferung

Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mit der Auslieferung ab Firmensitz bzw. ab Produktionsküche des Auftragnehmers.

Die Entladung und Beladung des LKW/Transporters ist bereits im Lieferpreis enthalten. Des Weiteren bedarf es zur korrekten Lieferung einer LKW-/Transporter-tauglichen Zufahrt und Eingangstür. Dabei muss der Veranstaltungsort frei zugänglich sein, eventuelle Wartezeiten werden auf Basis einer Nachkalkulation berechnet.

5. Höhere Gewalt

Zur höheren Gewalt gehören Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Unfälle, Verkehrsstaus und sonstige unvorhersehbare, unanwendbare und schwerwiegende Ereignisse, welche STREET-KITCHEN Catering & Events für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreien und ebenso ein möglicher Lieferverzug nicht eintritt.

6. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die verkaufte/vermietete Ware zum Zeitpunkt der Warenübergabe die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

Soweit die Liefergegenstände sachdienlich oder vom Auftraggeber gewünscht sind und durch den Auftragnehmer erfüllt werden können, bedürfen Änderungen nicht der vorherigen Zustimmung. Zudem sind bei der Übergabe offensichtliche Mängel zu melden.

Da spätere Reklamationen wegen mangelnder Überprüfbarkeit nicht akzeptiert werden können, muss die Mängelmeldung schriftlich erfolgen.

Versteckte Mängel sind ab Kenntnis innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.

Wenn die Mängelmeldung verspätet erfolgt bzw. bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht werden oder der Auftraggeber eigenhändig Änderungen vornimmt, die dem Auftragnehmer die Feststellung/Nachbesserung der Mängel erschwert, erlischt das Gewährleistungsrecht. Diesbezüglich hat der Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Austausch der Ware nach eigenem Ermessen.

7. Haftung

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz von Schäden am Liefergegenstand oder aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, sofern kein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht und keine Kardinalpflichten des Auftragnehmers verletzt wurden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Kardinalpflichten ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und, falls der Auftraggeber Kaufmann ist, zusätzlich auf die Höhe des Auftragswertes.

Bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung gilt dies nicht. Für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers gilt die Beschränkung der Haftung im gleichen Umfang. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers, sofern die Haftung des Auftragnehmers nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist.

Die Haftung der Auftragnehmer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetzes bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung und –ausschlüssen unberührt.

8. Stornierung des Auftrages

Marginale Änderungen des Speiseangebots können bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Änderungen aller anderen Dienstleistungen innerhalb des Auftrags erfolgen nur individuell. Nach Rücksprache und im Einzelfall bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung kann eine Erhöhung der Personenanzahl gewährleistet werden. Weniger Teilnehmer als im Vertrag vereinbart, berechtigen nicht zu einem Rechnungsabzug.

Für den Fall der Kündigung des Vertrags seitens des Auftraggebers bzw. für den Fall, dass die Leistung des Auftragnehmers ohne Kündigung vom Auftraggeber nicht angenommen wird, hat der Auftragnehmer – vorausgesetzt er hat für die Kündigung/fehlende Inanspruchnahme keinen wichtigen Grund gegeben – einen Anspruch auf folgende Vergütung (bezogen auf die Gesamtsumme des Vertrages):

  • ab 9 Monate bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
  • bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 35 %
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung zzgl. eventuell durch die Beauftragung Dritter entstandener Kosten, soweit diese nicht von der Vergütung umfasst sind.

Georderte und gelieferte Materialien sowie gebuchte Künstler, Unterhaltungsprogramme, Zelte, Bühnen, Tribünen und Event-Module werden bei Stornierungen mit 60 bis 100 % – je nach Künstler, Dienstleister und Vorlaufzeit – berechnet.

9. Obhutspflichten

Der Auftragnehmer verweist ausdrücklich auf die Haltbarkeitsgrenze der gelieferten Speisen. Daher sollten ausgelieferte Speisen nicht über die von uns vorgegebene Zeit ungekühlt gelagert werden. Wir können keine Verantwortung für den unsachgemäßen Umgang mit Ware, die unseren Verantwortungsbereich verlassen hat, übernehmen.

Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber überlassenes Zubehör wie Platten, Besteck, Geschirr, Gläser etc. in einem einwandfreien Zustand zurück zu geben. Fehlmengen und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10. Personal

Das Personal wird laut der aktuellen Preisliste bzw. laut des Individualangebotes des Auftragnehmers berechnet.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für selbst gestelltes Personal. Es wird keinerlei Haftung für Personal des Auftraggebers übernommen. 

11. Schlussbestimmungen

Im Falle einer unwirksamen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und der getroffenen Vereinbarung, bleibt die Gültigkeit des Vertrages unberührt. Dabei sind die Vertragspartner dazu verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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